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Fernstudium Master Bautenschutz
Wegen Erfolg vorübergehend geschlossen: Im Zuschussprogramm der Förderbank KfW"Altersgerecht Umbauen (455)" werden in 2017 nur noch Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz gefördert, Zuschussanträge im Bereich Barrierereduzierung können nicht mehr gestellt werden. Obwohl der Bund die Mittel für den barrierereduzierenden Umbau bereits auf 75 Mio. Euro aufgestockt hat, ist keine Antragstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung mehr möglich.
Eine Förderung im Jahr 2018 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn Bauherren noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Auf www.kfw.de/455 wird die KfW zeitnah informieren, sobald Informationen zur erneuten Bereitstellung von Bundesmitteln vorliegen.
Bereits erteilte Zusagen sind von dem Antragsstopp nicht betroffen.
Wichtige Hinweise für KfW-Kunden mit bereits erteilter Zusage:
Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt. Sie können Ihr Vorhaben durchführen beziehungsweise nach erfolgreicher Durchführung die Auszahlung bis spätestens 36 Monate nach Zusage im KfW-Zuschussportal beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite KfW-Zuschussportal.Wenn Sie Ihren Zuschuss außerhalb des KfW-Zuschussportals beantragt haben, reichen Sie bitte innerhalb von 36 Monaten ab Zusage das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "Bestätigung nach Durchführung - Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung" zusammen mit den Rechnungskopien ein. Für den Umbau zum Altersgerechten Haus benötigen wir die vom Sachverständigen unterschriebene "Bestätigung nach Durchführung - Standard Altersgerechtes Haus". Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Version 11/2015 bzw. 10/2014 im Downloadcenter in der Rubrik "archiviert".
Die KfW fördert barrierereduzierenden Maßnahmen auch außerhalb des Zuschusses:
Alternativ zum Zuschuss "Altersgerecht Umbauen (455)" können Sie auch die Förderung in Form des zinsgünstigen Kredits "Altersgerecht Umbauen (159)" nutzen. Mehr Informationen unter www.kfw.de/159 .
Auch Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz im Programm Altersgerecht Umbauen (455) – Investitionszuschuss können weiter gestellt werden
Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal für Maßnahmen zum Einbruchschutz ist weiterhin möglich. Dies gilt solange die Bundesmittel nicht aufgebraucht sind. Sollten Sie konkrete Maßnahmen planen, empfiehlt die KfW immer eine zeitnahe Antragstellung und Umsetzung.