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Kampf für die Nullschwelle - Petition macht Druck auf die baden-württembergische Landesregierung

Kampf für die Nullschwelle - Petition macht Druck auf die baden-württembergische Landesregierung

Müssen betreute Wohnanlagen barrierefrei und schwellenfrei sein? Nein, behaupten die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und die Ministerialdirigentin Kristin Keßler. „Das wird teuer, für unsere sozialen Sicherungssysteme und für die Bürger", entgegnet darauf Ulrike Jocham, Expertin für inklusive und demografietaugliche Wohnprojekte. Sie hat deshalb mit Unterstützung der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN sowie von Experten in eigener Sache und weiteren Interessensvertretern aus der Alten- und Behindertenhilfe eine Nullschwellen-Petition gestartet.

Eine Nullschwelle ist eine niveaugleiche Außentürdichtung ohne Barriere und ohne Sturzgefahr. Diese Petition wird aktuell vom Petitionsausschuss im Landtag Baden-Württemberg geprüft. Wenn betreute Seniorenwohnungen nach den Vorstellungen der Wirtschaftsministerin und der Ministerialdirigentin gebaut werden, entstehen laut Jocham unnötige Mehrkosten, allein schon durch den Mehrbedarf an Pflege zum Überwinden dieser Barrieren. Ulrike Jocham fordert deshalb: „Derartig weitreichende und für den demografischen Wandel problemschaffende Aussagen und Handlungen seitens der Landesregierung müssen dringend kontrolliert werden!" Und weiter: „Wo steht im Bauordnungsrecht, dass für betreute Seniorenwohnanlagen lediglich der § 35 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) für den ganz normalen Wohnungsbau gelten soll? Allein schon der Kommentar zur LBO BW vom Boorberg-Verlag offenbart Widersprüche zu den Behauptungen der beiden Amtsinhaberinnen": Werde ein Gebäude zu mehr als 50 Prozent von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt, müsse es komplett barrierefrei gebaut werden. In betreuten Seniorenwohnanlagen wohnen im Regelfall ausschließlich, also zu 100 Prozent ältere Menschen und Menschen mit Behinderung.

Vorschriften werden ignoriert und deren Nichteinhaltung öffentlich bezuschusst

Die von Ulrike Jocham ausgelöste Initiative zur Nullschwellen-Petition zieht sich mittlerweile schon über ein Jahr. Der Startschuss wurde durch ein Schreiben von ihr ausgelöst, welches die Landesregierung darauf aufmerksam machte, dass ein Runderlass der obersten Baurechtsbehörde vom 16.12.14 nahezu komplett ignoriert wird. Dieser Runderlass fordert bundesweit beispielhaft Nullschwellen an Außentüren zumindest innerhalb des sog. barrierefreien Bauens.

Der bisher zweiteiligen Nullschwellen-Petition ist unter anderem folgendes zu entnehmen: Ein neues Kleeblatt-Pflegeheim inkl. betreuter Seniorenwohnungen in Erligheim hat trotz 1 bis 2 cm hoher Türschwellen zu Terrassen und Balkonen im Sommer 2017 eröffnet, obwohl die zuständige untere Baurechtsbehörde laut deren Aussagen Schwellenfreiheit gefordert habe. Und in Freiburg-Weingarten wurde laut der Badischen Zeitung eine neue betreute AWO-Seniorenwohnanlage mit einem zinslosen Darlehen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm mit rund 4,4 Mio. Euro bezuschusst. Auch dieses ebenfalls im Sommer 2017 neu bezogene Gebäude, das ausschließlich für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung gebaut wurde, weise, so Ulrike Jocham, bei den Balkontüren Stolperfallen und Barrieren zwischen 1 bis 2 cm Höhe auf. Zusätzlich widerspricht das Wirtschaftsministerium BW den Aussagen der Badischen Zeitung. Es habe keine betreute Seniorenwohnanlage gefördert. Weiterhin seien Nullschwellen in Werkstätten und Heimen für Menschen mit Behinderung keine Förderkriterien. Doch laut Runderlass sind auch hier Nullschwellen vorgeschrieben. Der Boorberg-Kommentar beschreibt zum § 39 der LBO BW die Zielgruppe der älteren Menschen und Menschen mit Behinderung als oberste Schutzzielgruppe, bei der Ausnahmen unzulässig seien.

Die Glaubhaftigkeit der Politik steht in Frage

„Es muss ein Gebot der Selbstverständlichkeit sein, dass Dinge, die den Menschen das Leben und den Alltag erleichtern, umgesetzt, und nicht dadurch verhindert werden, weil andere Menschen nicht fortbildungsfähig sind und grundlosen an alten Zipfeln festhalten", erklärt Gerhard Bartz, der erste Vorsitzende von ForseA e.V. „Ich erlebe regelmäßig, dass z. B. Menschen mit Behinderung, deren Rollstühle kleine und harte Vorderräder haben, nicht selbstständig über 1 bis 2 cm hohe Terrassen- und Balkontürschwellen kommen. Selbst mit Assistenz sind Schwellen sehr hinderlich und auch gefährlich, vielfach dennoch unüberwindlich! So gibt es vielfach Balkone und Terrassen, die von den dort Wohnenden nicht genutzt werden können." Die Wirtschaftsministerin sieht trotzdem alles inklusiv: „Wir wollen in Baden-Württemberg für alle bauen. Wir wollen niemand außen vor lassen, sondern alle mitnehmen. Inklusion ist der Begriff dafür."

Ulrike Jocham glaubt: „Anscheinend brauchen wir zuerst mal eine Landesregierung und Politiker die wissen, was der Begriff Inklusion bedeutet und was der demografische Wandel von Architektur fordert. Man darf gespannt sein, wie der Petitionsausschuss seine Beschlussempfehlung für die Landtagsabgeordneten formulieren wird und wie die Landtagsabgeordneten entscheiden werden." Und sie verspricht: „Wir bleiben dran!"

Weitere Informationen: www.die-frau-nullschwelle.de

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