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Ab April: Mehr Fördermittel fürs Passivhaus

Ab April: Mehr Fördermittel fürs Passivhaus

Foto: KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow

Entgegen aller Gerüchte gibt es von der Förderbank KfW ab 1. April 2016 nicht weniger, sondern deutlich mehr finanzielle Anreize für Bauherren, in ein Passivhaus zu investieren. Auch die Nachweisführung mittels PHPP scheint gelöst.

Kein sichtbarer Teil der Förderklassen mehr

Die Aufregung war groß, als die KfW registrierte Planer am 1. Mai 2015 darüber informierte, dass die Förderklassen im Programm „Energieeffizient bauen" ab Frühjahr 2016 neu definiert werden. Auch das Passivhaus Kompendium hat damals auf seiner Website berichtet (vgl. Bringt die KfW das Passivhaus um?). Die Passivhausszene störte sich ganz massiv daran, dass die Förderung von Passivhäusern künftig zwar weiterhin gewährleistet sein sollte, möglicherweise aber mit erschwerter Nachweisführung und vor allem nicht auf Anhieb erkennbar. Zumindest beim zweiten Problem ließ sich die KfW auch in den Folgemonaten nicht erweichen. Mit dem Hinweis auf zu geringe Förderzahlen im Passivhausbereich verschwindet dessen Erwähnung nun tatsächlich aus den namentlich genannten Effizienzhausklassen. Wo es früher noch „KfW-Effizienzhaus 40 (inklusive Passivhaus)" oder „KfW-Effizienzhaus 55 (inklusive Passivhaus)" hieß, wird künftig nur noch von „KfW-Effizienzhaus 55", „KfW-Effizienzhaus 40" und dem neuen „KfW-Effizienzhaus 40 plus" die Rede sein.

Der Verzicht auf den Zusatz „inklusive Passivhaus" ist weiterhin und tatsächlich tragisch, denn die letzten Jahre haben gezeigt, welch starken Einfluss die KfW auf die Planungs- und Baupraxis hat: Bauherren orientieren sich bei der Investition in Effizienzhäuser ganz wesentlich an den Förderstandards der KfW. Viele Passivhausplaner berichten, dass sie vergeblich versuchen, ihren Bauherren den qualitativen Sprung von Effizienzhaus 55 oder 40 zum Passivhaus schmackhaft zu machen. Höhere Investitionen bei gleichbleibender Förderung? Darauf lassen sich nach wie vor nur wenige Bauherren ein. Die KfW hat denn auch ihren großen Anteil daran, dass das Passivhaus trotz seines hohen Komforts und seiner Wirtschaftlichkeit in der Nische geblieben ist. Und ausgerechnet die daraus resultierenden relativ geringen Förderzahlen im Passivhaussektor sind es, die die Förderbank dazu bewogen haben, den Begriff Passivhaus jetzt ganz aus den Förderklassen zu streichen, um sich den notwendigen zusätzlichen Aufwand für ein separates Qualitätssicherungssystem dieser Anträge zu sparen.

Förderung weiterhin gewährleistet

Aber es gibt auch gute Nachrichten. Viele gute Nachrichten. Die erste wurde bereits mehrfach an anderer Stelle kommuniziert: Die KfW fördert das Passivhaus natürlich weiterhin.

Maßgeblich verantwortlich für die Gestaltung des Programms mit der Nr. 153, „Energieeffizient Bauen", ist Dirk Markfort. Der Kompetenzbereich des Diplomingenieurs nennt sich im KfW-Terminus „Senior Technischer Sachverständiger, Produktmanagement Wohnen". Markfort stand dem Passivhaus Kompendium Rede und Antwort und stellte auf die häufig geäußerte Frage, ob denn das Passivhaus künftig überhaupt förderfähig sei, klar: „Passivhäuser werden nach wie vor gefördert, wenn die Einhaltung der Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf und den spezifischen Transmissionswärmeverlust nachgewiesen wird. Denn maßgeblich für eine KfW-Förderung sind die Daten entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust. Wie für alle KfW-Effizienzhäuser gilt auch für den Nachweis eines Passivhauses die Wahlfreiheit zwischen den nach EnEV zulässigen Berechnungsverfahren (DIN V 4108-6/DIN V 4701-10 und DIN V 18599)." Das bedeutet verkürzt ausgedrückt nichts anderes als: Wird der Nachweis erbracht, dass ein projektiertes Passivhaus zugleich auch ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 plus ist, wird es wie ein solches gefördert.

Akzeptiert die KfW den PHPP-Nachweis?

Technisch ist es für Passivhäuser in der Regel kein Problem, auch die KfW-Standards zu erfüllen. Es bleibt die Frage nach der Nachweisführung. Bis vor wenigen Wochen sah es noch so aus, als seien Passivhausplaner genötigt, neben der aufwendigen PHPP-Berechnung künftig eine parallele EnEV-Berechnung durchzuführen, um den KfW-Richtlinien entsprechen zu können. Angeblich, so war zu hören, waren die Gespräche zwischen dem Darmstädter Passivhaus Institut und der Berliner KfW wenig konstruktiv, und es schien sich kein Weg finden zu wollen, dass ein mit dem PHPP generierter Nachweis von der KfW akzeptiert werden könnte.

Dann aber sickerte durch, dass das Passivhaus Institut zur Passivhaustagung im April ein Update des PHPP veröffentlichen will, mit dem dann die Nachweisführung für die KfW möglich sein sollte. Am 9. März folgte die scheinbar erlösende Presseinformation aus Darmstadt: „Ein entsprechendes Update des ,Passivhaus-Projektierungspakets´ steht ebenfalls im April zur Verfügung. Der energetische Nachweis gegenüber der Förderbank wird darin gemäß dem Effizienzhaus-Verfahren geführt." In einer Infomail an PHPP-Nutzer versprach das Institut, dass die Nachweisführung für KfW-Effizienzhäuser mit „geringem Zusatzaufwand" ermöglicht würde. Das Update auf PHPP 9.6 erhalten Anwender mit Lizenz des PHPP 9 kostenlos, für registrierte Nutzer von älteren PHPP-Versionen steht ein Upgrade zur Verfügung.

Bei der KfW will Dirk Markfort noch nicht ausdrücklich bestätigen, dass der Effizienzhausnachweis aus dem PHPP von der KfW akzeptiert wird. Indirekt räumt er auch die schwierige Zusammenarbeit mit dem Passivhaus Institut ein: „Die KfW hatte dem Passivhaus Institut angeboten, bei der Weiterentwicklung des PHPP für Abstimmungen zur Verfügung zu stehen. Da von diesem Angebot kein Gebrauch gemacht wurde, gehen wir davon aus, dass das Passivhaus Institut die Normenkombination DIN V 4108-6/DIN V 4701-10 umsetzen kann." Das Klima scheint vergiftet – zum Leidwesen Tausender Passivhausplaner, die nun aber zuversichtlich sind, dass sich die dunklen Wolken rasch auflösen und dann die Nachweisführung tatsächlich mittels PHPP erledigt werden kann. Vorausgesetzt, die Darmstädter arbeiten beim ihrem Nachweis nach den oben genannten Normen.

Mehr Geld aus dem Programm „Energieeffizient bauen"

Die zweite und absolut gesicherte gute Nachricht hat sich längst herumgesprochen, sie gilt für alle geförderten Effizienzhausklassen und damit profitiert auch das Passivhaus: Statt maximal 50.000 EUR zinsgünstigem KfW-Darlehen je Wohneinheit wird der Förderhöchstbetrag auf 100.000 EUR verdoppelt. Außerdem ist neben der bisher obligatorischen 10-jährigen Zinsbindung nun auch eine 20-jährige Zinsbindungsvariante wählbar. Dadurch gewinnt das KfW-Programm deutlich an Attraktivität. Durch die Erhöhung des Förderhöchstbetrags können gegenüber dem Kredit der Hausbank schnell einige tausend Euro Zinsen gespart werden. Durch die lange Zinsbindung kann dieser Effekt verdoppelt werden, wenn der teurere Hausbankkredit zuerst getilgt wird. Beim aktuellen Zinssatz von effektiv 0,75 % und einem Prozentpunkt Abstand zum Hausbankdarlehen können so 10.000 EUR Zinsersparnis gegenüber der bisherigen KfW-Förderpraxis realisiert werden. Damit lassen sich eventuelle Mehrkosten eines Passivhauses bereits ganz wesentlich refinanzieren.

Hinzu kommt noch der üppige Tilgungszuschuss; je nachdem, welchen KfW-Effizienzhauszuschuss ein Passivhaus erfüllt, beträgt dieser 5.000, 10.000 oder 15.000 EUR. Der Tigungszuschuss in Verbindung mit dem niedrigen Zins macht die KfW-Förderung so interessant, dass sie bei Bauherren mit 100 % Eigenkapital sogar als Geldanlage in Frage kommt.

Neue Förderung für Passivhausplanung und -zertifizierung

Es geht weiter mit guten Nachrichten für Passivhausbauherren und deren Planer: Das neu gestaltete Programm 431 zur Baubegleitung ermöglicht ergänzende Zuschüsse für Leistungen eines Sachverständigen, wie z. B. dem Passivhausplaner, bzw. -fachplaner. Bislang war dies nur bei energieeffizienten Sanierungen möglich, jetzt gilt das Programm auch für Neubauten, und neu ist auch, dass der Zuschuss für Baubegleitungen kombinierbar ist mit dem oben schon beschriebenen Programm 153 zur Errichtung von Effizienzhäusern.

Passivhausplaner Guido Schuler aus Hausach im Schwarzwald war einer der ersten, der mit Freude die Liste der förderfähigen Maßnahmen studierte: Die energetische Fachplanung gehört ausdrücklich und an erster Stelle dazu. Aber auch die Zertifizierung von Passivhäusern wird künftig auf Antrag zum Teil von der KfW bezahlt. Schuler wies Anfang März darauf hin, dass in der Anlage zum Merkblatt des Programms ausdrücklich als förderfähige Leistung erwähnt wird: „qualitätsgesicherte Zertifizierungen für energieeffiziente Wohngebäude (z. B. Zertifizierung von Passivhäusern [...])"

Im Gespräch mit dem Passivhaus Kompendium erläuterte Guido Schuler, der sich auch im Verein Pro Passivhaus engagiert: „Erstmals kann die besonders aufwendige Passivhausplanung zumindest teilweise dem Bauherrn berechnet werden, weil dieser den externen Sachverstand mit 50 % bis maximal 4.000 EUR je Bauvorhaben gefördert bekommt."

Auch die KfW bestätigt die Eignung die Passivhausplanung als zuschussfähige Leistung; Dirk Markfort sagte uns: „Aus dem Programm 431 können die Planungsleistungen und die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen und die Zertifizierung zum Passivhaus sowie die dafür notwendigen Leistungen mit einem Baubegleitungszuschuss bezuschusst werden. Die Förderung von Planungsleistungen im Programm 431 ist nicht an die Erstellung von Zertifikaten (für nachhaltiges Bauen oder für ein Passivhaus) gebunden. Somit ist die Planungsleistung unabhängig von einer möglichen Zertifizierung förderfähig."

Fazit: An der Förderung scheitert das Passivhaus nicht

Das Passivhaus ist und bleibt die Speerspitze des energieeffizienten Bauens. Neben Ressourceneffizienz kaufen sich die Bauherren vor allem Zukunftssicherheit und maximalen Wohnkomfort ein. Dabei braucht niemand zu fürchten, ab 1. April 2016 sei die staatliche finanzielle Förderung des Passivhauses reduziert oder gar eingestellt. Tatsächlich erfährt das Passivhaus mehr an Förderung als je zuvor. Es gibt auch keinerlei Anzeichen, dass die Passivhausförderung bei weiteren Überarbeitungen der Förderprogramme durch die KfW beendet wird. KfW-Mann Dirk Markfort stellt klar: „Grundsätzlich bewegt sich die KfW-Förderung im Anwendungsbereich der EnEV und fördert Standards, die anspruchsvoller als die ordnungsrechtlichen Vorgaben sind. Dieses Grundprinzip wird auch in Zukunft Bestand haben."

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